Eine praxisnahe Bachelorarbeit: Was ist zu beachten?

Es wird zunehmend beliebter, Bachelorarbeiten in Unternehmen zu schreiben. Spiegel Online berichtete beispielsweise wie eine Abschlussarbeit im Betrieb die Einstiegschancen erhöht. NZZ Campus weiß sogar zu berichten, wie eine “clever eingefädelte” Masterarbeit zu einem Job bei den Vereinten Nationen führte. Aber aufgepasst: Die Abschlussarbeit steht am Ende des Studiums und ist eine akademische Arbeit, daher gibt es einige Punkte zu beachten.

Die Bachelorarbeit – ein akademisches Werk

Grundsätzlich gilt: Bachelor- und Masterarbeiten sind universitäre Prüfungsleistungen. Die Anforderungen an die Arbeit ergeben sich aus den Studien- und Prüfungsordnungen. Diese sind ausschlaggebend für die Anerkennung der Leistung und damit in der Regel für den erfolgreichen Abschluss.

Prüfungsrechtlich liegt die Entscheidung über Themen und Anforderungen allein beim Betreuer der Universität oder Hochschule. Vorschläge und Ideen sind prüfungsrechtlich gesehen unverbindliche Anregungen von Unternehmen für den betreuenden Hochschullehrer bzw. den Prüfungskandidaten.

Rechtliches: Nutzungsrechte, Urheberrecht, Geheimhaltung

Für die Studierenden gibt es einige relevante Fragen, die unbedingt mit dem Betreuer besprochen werden sollten, bevor Verträge unterschrieben werden. Ebenso empfehlenswert ist der genaue Blick in die Studien- oder Prüfungsordnung.

Oftmals wird das Unternehmen einen Vertrag mit dem Studierenden abschließen wollen, um den Studierenden organisatorisch in den Betrieb einzubinden und beispielsweise die Geheimhaltung von internen Daten zu sichern. Dieser Vertrag ist ein Vertrag zwischen dem Studierenden und dem Betrieb, der von der Hochschule nicht geprüft werden kann. Was gilt es also zu beachten?

1. Nutzungsrechte

Ehe die Nutzungsrechte dem Betrieb zugesprochen werden. muss der Studierende genau prüfen, ob dies möglich ist. Wurde die Masterarbeit beispielsweise mit einer Software der Universität bzw. auf gewerblich oder urheberrechtlich geschütztem Knowhow von Universitätsmitgliedern oder dritten Personen aufgebaut, ist dies nicht ohne Weiteres möglich.

2. Urheberrecht

Der wissenschaftliche Inhalt der Bachelorarbeit ist prinzipiell gemeinfrei. Das bedeutet: Es besteht kein Urheberrecht. Das Urheberrecht an der Arbeit in ihrer körperlichen Form, sowie die daraus resultierenden Verwertungs- und Nutzungsrechte stehen allein  den Studierenden zu. Allerdings können diese Rechte einem Unternehmen oder der Hochschule eingeräumt werden.

3. Geheimhaltung

Industrieunternehmen verlangen von Studierenden oft die Zusicherung der Geheimhaltung von firmeninternen und firmenbezogenen Daten in einem privatrechtlichen Vertrag. Derartige Verpflichtungen sollten von Studierenden nur unter der Voraussetzung eingegangen werden, dass er das Thema trotzdem entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung ungehindert bearbeiten kann. Das heisst, die Bachelorarbeit muss als universitäre Prüfungsleistung fristgerecht erstellt und den für die Prüfung zuständigen Stellen der Universität aushändigt werden können.

Gute Koordination mit der Universität oder Hochschule ist entscheidend

Die Bachelorarbeit in Zusammenarbeit mit einem Thema aus der  Wirtschaft ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, relevante Praxiserfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen.

Wichtig ist, dass die Bachelorarbeit eine akademische Prüfungsleistung ist. Dementsprechend lohnt es sich früh mit einem Professor Kontakt aufzunehmen, eine solide wissenschaftliche Fragestellung zu entwickeln und sich Gedanken zu machen, für welchen Lehrstuhl das Thema interessant sein könnte. Dann lohnt es sich in einem Exposé, die akademische Fragestellung aufzubereiten und den akademischen Nutzen der Kooperation klar darzustellen.