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Das Unternehmensprofil
Auf unseren Plattformen können Sie Ihr Unternehmen durch ein aussagekräftiges Untenehmensprofil darstellen, das stärkt nicht nur die Arbeitgebermarke – als innovatives Unternehmen – sondern erhöht die durchschnittliche Anzahl von Bewerbern.


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Erfahrungsberichte über Die Masterarbeit
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Beschäftigungsverhältnis während einer Abschlussarbeit
Terminologie Im akademischen Kontext werden die Verfasser von Abschlussarbeiten gelegentlich als „Masteranden“ oder auch als „Diplomanden“ bezeichnet. Dieser Sprachgebrauch resultiert aus der Umsetzung des Bologna-Prozesses, durch den der traditionelle akademische Abschluss „Diplom“ an vielen Hochschulen durch die Abschlüsse „Bachelor“ und „Master“ ersetzt wurde. Im Falle des Bachelorabschlusses taucht auch gelegentlich der Begriff „Bachelorand“ auf.
Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden sind Personen, die ihre schriftlichen Abschlussarbeiten im Rahmen eines Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengangs an einer Hochschule oder Berufsakademie verfassen. Die Anforderungen für diese Arbeiten sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. Häufig bieten Unternehmen den Studierenden ihre betrieblichen Ressourcen zur Unterstützung bei der Erstellung ihrer Abschlussarbeiten an. In solchen Fällen wird oft eine Vereinbarung getroffen, die die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch das Unternehmen und gegebenenfalls die Zahlung von Vergütungen oder Honoraren regelt.
Gesetzliche Bestimmungen und Rechtsprechung Arbeitsrechtlich betrachtet gelten Bacheloranden, Masteranden und Diplomanden in der Regel nicht als Arbeitnehmer. Die konkreten Regelungen bezüglich der Abschlussarbeiten variieren je nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.
Steuerrechtlich ist es erforderlich, in den Fällen von Diplomanden, Bacheloranden, Masteranden und Doktoranden zu überprüfen, ob die Kriterien für die Einstufung als Arbeitnehmer gemäß § 19 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erfüllt sind und ob die erhaltene Vergütung steuerpflichtiger Arbeitslohn ist.
Sozialversicherungsrechtlich sind die Kriterien für eine abhängige Beschäftigung in § 7 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs IV festgelegt. Die Angelegenheiten von Diplomanden wurden auch im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 23.11.2016-II behandelt.
Arbeitsrecht 1 Kontext Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden verfassen Abschlussarbeiten im Rahmen eines Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengangs. Der traditionelle akademische Abschluss „Diplom“ wird aufgrund der Bologna-Reform von 1999 zunehmend durch die Abschlüsse „Bachelor“ und „Master“ abgelöst. Dennoch existieren weiterhin Studiengänge, insbesondere im Bereich der Ingenieurwissenschaften, die zum Diplomabschluss führen. Die Anforderungen für Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. Diese Arbeiten können entweder an der Hochschule selbst oder in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen verfasst werden. Unternehmen können ein Interesse daran haben, den jeweiligen Absolventen Zugang zu ihren betrieblichen Ressourcen für die Erstellung der Arbeit zu gewähren. Die Ergebnisse der Arbeit, sowie die Arbeit selbst, werden dem Unternehmen zur Verfügung gestellt, wofür der Diplomand, Masterand oder Bachelorand eine Vergütung oder ein Honorar erhält.
2 Vertragsgestaltung Eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen auf der einen Seite und dem Diplomanden, Bacheloranden oder Masteranden auf der anderen Seite legt primär fest, dass die Abschlussarbeit dem Unternehmen zur weiteren Verwendung überlassen wird und dass das Unternehmen im Gegenzug ein Honorar zahlt. Diese Zahlung erfolgt nicht als Entlohnung für die Anwesenheit im Unternehmen oder geleistete Arbeitsstunden, sondern als Anerkennung für die Erstellung der Abschlussarbeit, die vom Unternehmen genutzt werden kann. Der Vertrag hat in der Regel eine begrenzte Laufzeit und endet automatisch zu dem vereinbarten Zeitpunkt oder, im Falle einer Zweckbefristung, nach Abschluss der Arbeit.
Wichtige Regelungen Der Diplomand, Masterand oder Bachelorand kann in der Regel eigenverantwortlich und selbstständig arbeiten und seine Arbeitszeiten frei einteilen. Das Unternehmen verpflichtet sich jedoch, Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Es sollte auch klar festgelegt werden, welche betrieblichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und inwieweit der Zugang zu bestimmten Bereichen und Informationen gewährt wird. Darüber hinaus ist es entscheidend, wie mit etwaigen Erfindungen, Entwicklungen oder geistigen Leistungen des Diplomanden, Masteranden oder Bacheloranden umgegangen wird, die während der Arbeit im Unternehmen entstehen. Hierbei sind das Arbeitnehmererfindungsgesetz sowie das Urheberrecht, das Patent- und das Gebrauchsmustergesetz relevante Rechtsgrundlagen. Das Unternehmen sollte in der Regel ein einfaches Nutzungsrecht erhalten.