So bekommst du für deine Bachelorarbeit Geld vom Staat

Die Bachelorarbeit soll den krönenden Abschluss eines Studiums darstellen. Nicht wenige Studierende investieren deshalb viel Zeit und mitunter auch Geld in dieses wichtige Projekt. Auch wenn gähnende Leere im Portemonnaie herrscht, sollte eine mit höheren Kosten verbundene Abschlussarbeit nicht abschrecken. Denn der Staat beteiligt sich an fast allen Kosten, die im Rahmen eines Studiums anfallen. Hier erfährst du, wie du für deine Bachelorarbeit und viele weitere Studienausgaben Geld zurückholen kannst.

 

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Studienkosten per Steuererklärung geltend machen

Alle Kosten, die eindeutig im Zusammenhang mit einer akademischen Ausbildung entstehen, zählen zu den sogernannten Werbungskosten und können damit in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Natürlich gibt es nur dann Geld vom Staat zurück, wenn bereits Steuern gezahlt werden. Da die Mehrzahl der Studierenden mit ihrem Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro (in 2016) bleibt und damit noch keine Steuern zahlen muss, bietet das deutsche Steuerrecht eine äußerst vorteilhafte Lösung, um dennoch Studienkosten steuerlich geltend machen zu können – den Verlustvortrag.

 

Verlustvortrag – Steuerbonus für den Berufseinstieg

Bei einem Verlustvortrag kannst du dem Finanzamt jährlich mittels einer Steuererklärung alle studienbedingten Aufwendungen (= Verluste) mitteilen. Das Finanzamt merkt sich deine über die Studienjahre vorgetragenen Verluste solange, bis du in einen Job einsteigst, das erste Mal richtig verdienst und damit auch Steuern zahlen musst. Die Ausgaben für das Studium werden dann mit deiner gezahlten Lohnsteuer verrechnet und du bekommst eine Steuererstattung. Auf diese Weise kannst du dir fast alle Studienkosten wieder zurückholen. Und über die Jahre kann sich hier je nach Studiengang und Universität so einiges ansammeln.

 

Welche Studienkosten führen zu einer Steuererstattung?

Rund 30.000 Euro müssen nach einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks im Rahmen eines Bachelorstudiums aufgebracht werden. Wer an einer privaten Uni studiert oder ein Auslandssemester einlegt, muss mit wesentlich höheren Kosten für Lebensunterhalt und Ausbildung kalkulieren. Doch alle Kostenpositionen, die eindeutig im Zuge einer beruflichen Ausbildung bzw. eines Studiums entstehen, können voll steuerlich geltend gemacht werden. Typische Studienkosten sind insbesondere:

 

  • Semesterbeiträge oder Studiengebühren
  • Ausgaben für Auslandssemester oder -praktikum
  • Exkursionen oder Studienfahrten
  • Fachliteratur und -magazine
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek
  • technische Geräte wie Laptop oder Drucker
  • Arbeitsmittel wie Ordner, Taschenrechner, Schreibutensilien etc.
  • Umzug in die Universitätsstadt
  • Seminar- und Abschlussarbeiten

 

Was kann ich bei einer Bachelorarbeit von der Steuer absetzen?

Da die Bachelorarbeit unbestritten notwendiger Teil deiner akademischen Ausbildung ist, kannst du prinzipiell alle damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. Typische Kosten bei einer Bachelorarbeit sind etwa:

 

  • Fachliteratur für die Recherche
  • Arbeitsmittel & Berufskleidung: Schreibst du etwa eine Bachelorarbeit in Geologie, Geographie, Chemie oder Biologie und benötigst für Laborversuche oder Feldforschungen spezielle Gerätschaften oder Arbeitskleidung, kannst du die Kosten hierfür komplett geltend machen.
  • Reisekosten: Bist du im Rahmen der Bachelorarbeit viel unterwegs (Bibliotheken, Anreise zu Interviewpartnern usw.), kannst du entstandene Ausgaben absetzen. Hierzu reichen dem Finanzamt Belege in Form von Flug- oder Bahntickets. Wenn du mit dem eigenen Auto unterwegs warst, kannst du die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer beanspruchen.
  • Übernachtungskosten & Verpflegungsmehraufwand: Musstest du während der Recherche in Hotels übernachten, kannst du die Rechnungen beim Finanzamt einreichen und bekommst die Zahlungen erstattet. Für jeden Tag Abwesenheit von deinem Wohnort im Rahmen der Recherche bekommst du außerdem eine Verpflegungspauschale in Höhe von 24 Euro.
  • Tätigkeit als Werkstudent: Wenn du deine Bachelorarbeit in einem Unternehmen schreibst, kannst natürlich die täglichen Fahrten zur Arbeitsstelle absetzen. Sofern dir dein Arbeitgeber für die Bachelorarbeit kein Budget zur Verfügung stellt, kannst du alle oben genannten Kosten von der Steuer absetzen.

 

So machst du deine Steuererklärung für die Studienzeit

Du hast mehrere Möglichkeiten, um Steuererklärungen für deine Studienjahre zu erstellen. Neben den klassischen Steuerformularen der Finanzämter gibt es diverse Steuerprogramme auf CD-ROM oder seit ein paar Jahren auch verschiedene Anbieter von Online-Steuererklärungen. Das Problem ist bei den genannten Alternativen meist, dass sie sich vorwiegend an Arbeitnehmer richten und nicht auf typische Kostenpositionen von Studierenden eingehen. Das macht die Erstellung einer Steuererklärung für Laien zeitaufwändig und kompliziert.

 

Eine speziell für Studierende entwickelte Online-Steuererklärung ermöglicht seit Dezember 2015 die Plattform studentensteuererklärung.de. In wenigen Schritten und leicht verständlich werden die Nutzer durch ihre Steuererklärung geleitet. Viele Hilfen und Tipps stellen sicher, dass keine wichtigen Kostenpunkte vergessen werden, damit ein möglichst hoher Verlustvortrag bzw. eine maximale Steuererstattung erreicht werden können. Der Steuer-Service richtet sich dabei nicht nur an eingeschriebene Studierende. Auch Uni-Absolventen können über die Plattform noch ihre Steuererklärungen erstellen und ans Finanzamt schicken. Denn aktuell ist die Steuererklärung für die Studienzeit noch bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich.

 

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